Sie können den Aufnahmeantrag als PDF herunterladen, ausdrucken und einsenden oder das Formular hier ausfüllen und absenden.
Der/die Antragsteller/in (Aktiv A oder Aktiv B) erwirbt mit diesem Antrag die volle Spielberechtigung der entsprechenden Kategorie gemäss Spielreglement. Neumitglieder (Erwachsene Aktiv A oder B) bezahlen ab 1. Juli der laufenden Saison im Beitrittsjahr CHF 250.–. Im Folgejahr ist der normale Mitgliederbeitrag der entsprechenden Kategorie zu bezahlen. Neumitglieder sind von Beginn an vollwertige Mitglieder und haben somit auch die Kündigungsregelung gemäss Statuten (Art. 5) zu befolgen.
A: Uneingeschränkte Spielmöglichkeit
B: Reduzierte Spielmöglichkeit: Mo bis So, 8–17 Uhr
* Als Paare gelten im gleichen Haushalt lebende
Paare und Ehepaare; Paare erhalten eine
Ermässigung von 20%
** Studenten und Lehrlinge sind Personen in Aus-
bildung mit den Jahrgängen von 1996 bis 2002
*** Studenten und Lehrlinge mit den Jahrgängen
1994 und 1995 können unter Vorweisung einer
Legi einen Antrag auf einen reduzierten Mit-
gliederbeitrag eines Erwachsenen einreichen.
**** Als Juniorinnen bzw. Junioren gelten Personen mit Jahrgang
2001 und jünger
A: Juniorinnen und Junioren mit Jahrgang 2008 und älter.
A-Juniorinnenen/Junioren sind den erwachsenen A-
Mitgliedern gleichgestellt: keine Zeitbeschränkung, selb-
ständige Reservation auf GotCourts.
Bei guter Spielstärke (mindestens Kids-Tennis-Stufe grün)
kann der Vorstand auch jüngere Juniorinnen/Junioren in
diese Kategorie aufnehmen.
B: Juniorinnen und Junioren mit Jahrgang 2009 und jünger.
Eine B-Junioren-Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn ein
Elternteil eine Aktivmitgliedschaft besitzt.
Mit der B-Junioren-Mitgliedschaft kann das Kind mit
demjenigen Elternteil spielen, welcher eine Aktivmit-
gliedschaft besitzt.
B-Juniorinnen/Junioren sind von Montag bis Sonntag jeweils
bis 18 Uhr spielberechtigt.
Sowohl der Elternteil als auch das Kind müssen zwingend
in der Reservation bei GotCourts eingetragen werden.
Anmerkung:
Die Option für Juniorinnen/Junioren mit Jahrgang 2009 und jünger zum Spielen mit Eltern, Geschwister und Kolleginnen/Kollegen kann aufgrund der Vorgaben zur COVID-19 Pandemie zurzeit nicht angeboten werden.
Juniorinnen/Junioren mit Jahrgang 2008 und jünger dürfen Eltern, Geschwister und Kolleginnen/Kollegen zum Tennis spielen einladen. Die Plätze dürfen dazu während den Zeiten der eingeschränkten Spielberechtigung (B) und nur wenn sie nicht von Clubmitgliedern beansprucht werden, genutzt werden.
Mit dieser Regelung will der TCF den jüngsten Tennisbe-geisterten die Möglichkeit geben, auch ausserhalb des Juniorentrainings Tennis spielen zu können, auch wenn das Spiel unter Gleichaltrigen noch nicht ganz funktioniert. Die älteren Juniorinnen/Junioren sollten ihre Fähigkeiten so weit entwickelt haben, dass sie auf ihrer Alterstufe untereinander oder mit anderen Clubmitgliedern spielen können.
Die ordentliche Generalversammlung 2021 vom Donnerstag, 11. März 2021 ist aufgrund des Entscheids des Bundesrats zu den Corona-Massnahmen vom 24. Februar 2021 auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Der Vorstand wird die Clubmitglieder informieren, wann und in welcher Form die ordentliche Generalversammlung 2021 stattfinden wird.
Die Agenda der Saison 2021 findet Ihr unter TERMINE UND
EVENTS.
Nach Möglichkeit soll die Saison 2021 des TC Fairplay wie üblich anfangs April eröffnet werden. Der Saison-Eröffnungs-Apéro im Clubhaus ist auf Samstag, 10. April 2021, ab 11 Uhr terminiert. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt immer noch Einschränkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie bestehen, wird die Durchführung des Apéros entsprechend angepasst oder im schlechtesten Fall verschoben.
Die Agenda der Saison 2021 findet Ihr unter TERMINE UND
EVENTS.
© TC Fairplay, Zürich
Last Update: 26. Februar 2021; 14:36h