Sie können den Aufnahmeantrag als PDF herunterladen, ausdrucken und einsenden oder das Formular hier ausfüllen und absenden.
Der/die Antragsteller/in (Aktiv A oder Aktiv B) erwirbt mit diesem Antrag die volle Spielberechtigung der entsprechenden Kategorie gemäss Spielreglement. Neumitglieder (Erwachsene Aktiv A oder B) bezahlen ab 1. Juli der laufenden Saison im Beitrittsjahr CHF 250.–. Im Folgejahr ist der normale Mitgliederbeitrag der entsprechenden Kategorie zu bezahlen. Neumitglieder sind von Beginn an vollwertige Mitglieder und haben somit auch die Kündigungsregelung gemäss Statuten (Art. 5) zu befolgen.
A: Uneingeschränkte Spielmöglichkeit
B: Reduzierte Spielmöglichkeit: Mo bis So, 8–17 Uhr
* Als Paare gelten im gleichen Haushalt lebende
Paare und Ehepaare; Paare erhalten eine
Ermässigung von 20%
** Studenten und Lehrlinge sind Personen in Aus-
bildung mit den Jahrgängen von 1995 bis 2001
*** Studenten und Lehrlinge mit den Jahrgängen
1993 und 1994 können unter Vorweisung einer
Legi einen Antrag auf einen reduzierten Mit-
gliederbeitrag eines Erwachsenen einreichen.
**** Als Junioren gelten Personen mit Jahrgang 2002
und jünger
A: Uneingeschränkte Spielberechtigung
Nur für Juniorinnenen/Junioren Jahrgang 2007 und älter.
Bei guter Spielstärke (z. B. mindestens Kids-Tennis-Stufe
grün) kann der Vorstand auch jüngere Juniorinnen/Junioren in
diese Kategorie aufnehmen.
Die Mitgliedschaft Junioren B kann aufgrund der Vorgaben zur COVID-19 Pandemie zurzeit nicht angeboten werden.
B: Eingeschränkte Spielberechtigung
Montag bis Sonntag bis 18:00 Uhr, und nur wenn die Plätze
nicht von Clubmitgliedern beansprucht werden.
Anmerkung:
Die Option für Juniorinnen/Junioren mit Jahrgang 2008 und jünger zum Spielen mit Eltern, Geschwister und Kolleginnen/Kollegen kann aufgrund der Vorgaben zur COVID-19 Pandemie zurzeit nicht angeboten werden.
Juniorinnen/Junioren mit Jahrgang 2008 und jünger dürfen Eltern, Geschwister und Kolleginnen/Kollegen zum Tennis spielen einladen. Die Plätze dürfen dazu während den Zeiten der eingeschränkten Spielberechtigung (B) und nur wenn sie nicht von Clubmitgliedern beansprucht werden, genutzt werden.
Mit dieser Regelung will der TCF den jüngsten Tennisbe-geisterten die Möglichkeit geben, auch ausserhalb des Juniorentrainings Tennis spielen zu können, auch wenn das Spiel unter Gleichaltrigen noch nicht ganz funktioniert. Die älteren Juniorinnen/Junioren sollten ihre Fähigkeiten so weit entwickelt haben, dass sie auf ihrer Alterstufe untereinander oder mit anderen Clubmitgliedern spielen können.
Die Abruumete war in verschiedener Hinsicht rekordverdächtig! Die Witterungsbedingungen luden eigentlich mehr zum Tennis spielen als zum Aufräumen ein. Es waren unglaublich viele Clubmitglieder
vor Ort, die alle bereit waren voll anzupacken, was zur Folge hatte, dass das Gros der Arbeiten in - von einem anwesenden Clubmitglied handgestoppten - zwei Stunden und acht Minuten erledigt war.
So wurden unsere Plätze nach einem kurzen und intensiven Einsatz in den 'Winterschlaf' versetzt.
Die Agenda der Saison 2021 werdet Ihr unter TERMINE UND EVENTS
finden, sobald der Vorstand die Termine festlegen kann.
Üblicherweise ist die ordentliche Generalversammlung der erste Termin der Saison. Wann, wo und wie im Jahre 2021 die Generalversammlung wird durchgeführt werden können, kann aktuell nicht publiziert werden, da die Einschränkungen aufgrund der Covid-19 Pandemie aktuell eine Generalversammlung kaum zulassen würden. Zu gegebener Zeit werden die Clubmitglieder vom Präsidenten und/oder von den restlichen Vorstandsmitgliedern über die üblichen Kanäle informiert werden.
Die Agenda der Saison 2021 werdet Ihr unter TERMINE UND EVENTS
finden, sobald der Vorstand die Termine festlegen kann.
© TC Fairplay, Zürich
Last Update: 18. November 2020; 09:59h